Als SiGeKo-OWL kümmern wir uns um alle Fragen der Arbeitssicherheit rund um Ihre Baustelle.
Angefangen bei der Vorankündigung, der Baustellenverordnung, der Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan), die Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten sowie um regelmäßige Baustellenbegehungen mit Dokumentation. Wir SiGeKo-OWL, sind ein zuverlässiger und hochqualifizierter Dienstleister mit langjähriger Erfahrung im Baubereich.
Der Einsatz des SiGeKo´s ist in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Wenn mehrere Firmen oder Gewerke auf einer Baustelle beschäftigt sind, ist nach dem §3 BaustellV der Bauherr dazu verpflichtet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Diese Aufgabe kann der Bauherr selbst übernehmen, wenn er über die erforderliche Qualifikation verfügt.
Sollte der Bauherr die Aufgabe des Koordinators nicht selbst übernehmen oder verfügt er nicht über die geforderte Qualifikation, stellen wir Ihnen gerne einen erfahrenen und qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung.
Bereits in der Planungsphase sollte der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator mit in das Projekt aufgenommen werden. Er ist dafür zuständig mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle zu erkennen und entsprechende Präventionsmaßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu entwickeln. So hat der Bauherr noch die Möglichkeit alle relevanten Themen mit in die Ausschreibung und Vergabe zu übernehmen.
Unter bestimmten Umständen muss eine Baustelle bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn durch eine Vorankündigung angemeldet werden. Das ist dann erforderlich, wenn mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig vor Ort arbeiten oder die Dauer der Baumaßnahme länger als 30 Tage beträgt. Auch wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet, ist eine Vorankündigung nötig. Diese Aufgabe können wir für Sie übernehmen.
Bei der Planung der Baustelleneinrichtung fungiert der SiGeKo als wichtiger Berater. Die Baustelleneinrichtung ist eine optimale Grundlage für die Bauabläufe und muss so geplant werden, dass die erforderlichen Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden und keine Gefahren entstehen.
Die Hausordnung einer Baustelle ist die Baustellenverordnung (BaustellV). Zusammen mit der Sicherheitsunterweisung der Unternehmen und Mitarbeiter weist der SiGeKo auf mögliche Gefahren auf der Baustelle hin und wie man diese mit bestimmten Verhaltensregeln vermeiden kann.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird erstellt, um die Koordination des Ablaufs der Bautätigkeit in räumlicher, zeitlicher und terminlicher Hinsicht zu verdeutlichen. Darüber hinaus enthält der SiGe-Plan Informationen über die für alle Arbeitsprozesse festgelegten Schutzmaßnahmen und die dafür relevanten Arbeitsschutzbestimmungen. Der SiGe-Plan muss mit dem Fortschritt der Arbeiten und bei bestimmten Veränderungen der Baustelle fortgeschrieben werden.
Die Unterlage für spätere Arbeiten soll bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Die Unterlage für spätere Arbeiten liefert eine Zusammenstellung der erforderlichen Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei möglichen späteren Arbeiten wie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Mit Ihnen gemeinsam suchen wir nach Lösungen für potenziell später auftretende Probleme und halten diese in der Unterlage für spätere Arbeiten fest.
Wir als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren haben die Aufgabe, Gefährdungen die durch die Zusammenarbeit verschiedener Gewerke entstehen, frühzeitig zu erkennen und hierzu geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
Ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, Gewerbe oder öffentlicher Bau, sanieren oder modernisieren, gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Bauvorhaben.