Was bedeutet SiGeKo?
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig. Die Bestellung des SiGe-Koordinators ist seit 1998 in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.
Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
§ 3 der Baustellenverordnung schreibt vor, sobald auf einer Baustelle unterschiedliche Firmen bzw. mehrere Gewerke tätig sind, hat der Bauherr die Verpflichtung einen SiGeKo zu bestellen. Natürlich kann der Bauherr bei entsprechender Qualifikation die Aufgaben auch selbst übernehmen.
Wer muss den SiGeKo beauftragen?
Der Bauherr ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Falls er nicht über die geforderte Fachkunde verfügt und die Koordination der Baufirmen nicht fachgerecht durchführen kann, muss der Bauherr einen SiGeKo beauftragen.
Welche Leistungen erbringt der SiGeKo?
Zur sicheren Ausführung der Baumaßnahme ist es sinnvoll den SiGeKo bereits in der Planungsphase zu einem Bauprojekt hinzuzuziehen. Der SiGeKo betrachtet in der Planungsphase ob notwendige Einrichtungen, wie Absturzsicherung, Standflächen oder Laufstege, Treppen und Fluchtwege eingeplant sind. Das Fehlen solcher Einrichtungen verursacht in der Nachrüstung erhebliche Mehrkosten. Im schlimmsten Fall könnte das Objekt nicht für die Nutzung freigegeben werden.
Folgende Leistungen werden in der Planungsphase erbracht:
- Beratung bei dem Bauvorhaben
- Erstellung der Vorankündigung
- Erstellung der Baustellenverordnung
- Erstellung des Baustellenaushangs
- Erstellung des SiGe-Plans
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
Während der Ausführungsphase ist der SiGeKo dafür zuständig die Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle zu koordinieren und die auf der Baustelle beschäftigten Gewerke in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzuweisen.
Folgende Leistungen werden in der Ausführungsphase erbracht:
- Beratung bei der Baustelleneinrichtung
- Koordinierung der Beschäftigten auf der Baustelle auf die sicherheitstechnische Anwendung der Arbeitsverfahren
- Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer in den SiGe-Plan
- Fortschreiben des SiGe-Plans
- Regelmäßige Sicherheitsbegehung der Baustelle
- Erstellung der Begehungsprotokolle inkl. Fotodokumentation
Was ist ein SiGe-Plan?
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) dient dazu die örtlichen und zeitlichen Überschneidungen der Gefährdungen allen am Bau Beteiligten aufzuzeigen.
Die Beschäftigten werden anhand des SiGe-Plans über mögliche Gefährdungen unterwiesen.
Ein SiGe-Plan ist notwendig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber arbeiten gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle
- Es werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der Baustellenverordnung ausgeführt
- Der Umfang der Arbeiten überschreitet 500 Personentage
- Die voraussichtliche Dauer der Baustelle beträgt mehr als 30 Tage und es sind mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig
Was ist eine Vorankündigung?
Vor Beginn der Arbeiten ist eine Vorankündigung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde notwendig.
Der SiGeKo ist dafür verantwortlich, dass der zuständigen Arbeitsschutzbehörde mindestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung übermittelt wird.
Die Vorankündigung muss auf der Baustelle sichtbar ausgehengt werden.
Was ist eine Baustellenordnung?
In der Baustellenordnung werden die allgemeinen Anforderungen an das Verhalten und die Zusammenarbeit aller Firmen auf der Baustelle definiert.
Was ist eine Unterlage für spätere Arbeiten?
Die Unterlage für spätere Arbeiten ist ein Dokument, das wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz für mögliche spätere Arbeiten an der Anlage enthält. Solche Arbeiten sind z. B. Wartungsarbeiten, Reinigungsarbeiten, oder alle Arbeiten, die regelmäßig wiederkehrend durchgeführt werden.
Haben Sie vergessen einen SiGeKo zu beauftragen?
Wenn Sie vergessen haben einen SiGeKo zu beauftragen, sollte dieses schnellstmöglich nachgeholt werden. Es ist nicht empfehlenswert die Beauftragung so lange hinauszuzögern, bis das Versäumnis durch die Arbeitsschutzbehörde aufgedeckt wird. Im schlimmsten Fall wird die Baumaßnahme von der Arbeitsschutzbehörde gestoppt, bis ein SiGeKo beauftragt wird.
Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn ich keinen SiGeKo beauftrage?
Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die durch die zuständige Behörde mit einem Bußgeld geahndet wird.
Was ist die RAB 30?
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
Diese RAB 30 beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderliche Qualifikation und seine Aufgaben.
Inhalt
1 Vorbemerkung
2 Anwendungsbereich
3 Aufgaben des Koordinators
3.1 Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung
3.2 Aufgaben des Koordinators während der Ausführung
4 Qualifikation
4.1 Baufachliche Kenntnisse
4.2 Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
4.3 Spezielle Koordinatorenkenntnisse
4.4 Berufserfahrung
5 Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen
Anlage A Erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen mit beispielhafter Zuordnung zu Planungs- und Baumaßnahmen
Anlage B Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
Anlage C Spezielle Koordinatorenkenntnisse
Anlage D Empfehlungen für Anforderungen an Lehrgangsträger der Fort- und Weiterbildung von Koordinatoren
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit